Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen als auch für die Vermietung von Tagungsräumen sowie aller weiteren erbrachten Lieferungen und Leistungen des Tagungszentrums Hanns-Lilje-Haus.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. der Tagungsraum sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (wie Nutzung der Tagungsräume, Verpflegung) des Tagungszentrums bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

(2) Vertragspartner sind das Tagungszentrum und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Tagungszentrum gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit dem Tagungszentrum eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 3 Umfang der Leistung

(1) Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

(2) Kann das Tagungszentrum, das zugesagte Zimmer bzw. die Leistungen nicht bereitstellen, ist es verpflichtet für gleichwertigen Ersatz zu sorgen – soweit zumutbar – auch außerhalb des Hauses. Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, werden hierdurch nicht berührt.

§ 4 Preise, Leistung, Zahlung

(1) Der Gast ist verpflichtet, für die ihm überlassenen Zimmer und für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. Das gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte (z. B. von Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellte Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen).

(2) Die vereinbarten Preise beinhalten grundsätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 6 Monate und hat das Tagungszentrum zwischenzeitlich die allgemeinen Preise angehoben, so können die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10 % angehoben werden.

(3) Die Preise können außerdem vom Tagungszentrum geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der vereinbarten Leistung (Anzahl Zimmer, Aufenthaltsdauer, Verpflegung, Abrechnungsmodalitäten usw.) wünscht und die Tagungsstätte dem zustimmt.

(4) Die Rechnungen sind im Regelfall sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Das Tagungszentrum ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.

(5) Gruppen verpflichten sich bis spätestens 2 Wochen vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

§ 5 Rücktritt und Stornierungen

Reservierungsänderungen und Stornierungen müssen generell schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.

(1) Einzelbuchungen / Zimmerbuchungen

Der Gast hat die kostenfreie Möglichkeit, das gebuchte Zimmer bis 1 Tag vor dem Anreisetermin schriftlich zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung erhebt das Tagungszentrum Ausfallkosten in Höhe von 80 % der vereinbarten Zimmerrate einer Übernachtung.

(2) Gruppenreservierungen von 5 bis 10 Zimmern

a) Eine vollständige Stornierung oder Anreise mit verminderter Teilnehmendenzahl ist bis 8 Tage vor Anreise kostenlos möglich.

b) Ab 7 Tage vor Anreise ist jeweils 80 % des Logispreises pro Zimmer/Nacht zu zahlen. 

Das Tagungszentrum ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Für die Zeit der Weitervermittlung entfallen alle Kosten.

(3) Gruppenreservierungen von mehr als 10 Zimmern

Eine vollständige Stornierung oder Anreise mit verminderter Teilnehmendenzahl ist unter der Entrichtung folgender Ausfallgebühren möglich:

a) bis 42 Tage vor Anreise: jeweils 25 % des Logispreises pro Zimmer/Nacht

b) bis 21 Tage vor Anreise: jeweils 50 % des Logispreises pro Zimmer/Nacht

c) bis 7 Tage vor Anreise: jeweils 80 % des Logispreises pro Zimmer/Nacht

Abmeldung von der Verpflegung sind bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Abmeldungen die später erfolgen werden mit 100 % pro Person/Mahlzeit berechnet.

Das Tagungszentrum ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Für die Zeit der Weitervermittlung entfallen alle Kosten.

(4) Tagesveranstaltungen / Konferenzraumbuchungen

a) Gebuchte Konferenzräume können kostenfrei bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden.

b) Für Stornierungen die später erfolgen werden 80 % der vereinbarten Raummiete berechnet.

c) Für Stornierungen die nach 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, werden 100 % der vereinbarten Raummiete berechnet.

Abmeldung von der Verpflegung sind bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn kosten-frei möglich. Abmeldungen die später erfolgen werden mit 100 % pro Person/Mahlzeit berechnet.

§ 6 Rücktritt des Tagungszentrums bei Veranstaltungen und/oder Gruppen

(1) Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, oder schriftlich vereinbart wurde, so ist auch das Tagungszentrum berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Gast auf Nachfrage des Tagungszentrums auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

(2) Das Tagungszentrum ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

a) Höhere Gewalt durch Naturkatastrophen, Epidemien, ebenso bei behördlicher Anordnung der Schließung, Betriebsunterbrechung oder andere von dem Tagungszentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

b) Zimmer oder Veranstaltungsräume unter falschen Angaben des Gastes (der Personen, oder des Zwecks betreffend) gebucht wurden.

c) Das Tagungszentrum die begründete Annahme hat, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen das Ansehen, die Sicherheit oder die reibungslosen Geschäftsabläufe gefährdet sind, ohne dass diese dem Verantwortungsbereich des Tagungszentrums zuzuordnen ist.

§ 7 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der gebuchten Räume/Zimmer

(1) Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(2) Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen und der Tagungsstätte zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Tagungszentrum ein Tageszimmer in Rechnung stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die Schadensersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

§ 8 Fundsachen

Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgestellt. Das Tagungszentrum bewahrt zurückgelassene Gegenstände seiner Gäste sechs Monate auf, bevor es diese, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergibt.

§ 9 Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.

§ 10 Haftung des Gastes für Schäden

(1) Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder Dritte aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden. Dies gilt auch für z. B. einen Fehlalarm der Brandmeldeanlage. Soweit das Tagungszentrum für die Gäste auf deren Veranlassung hin technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt, ist der Gast für eine pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich.

(2) In allen Räumen des Tagungszentrums ist das Rauchen untersagt. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer / in den Räumen wird dem Gast ein erhöhter Reinigungsaufwand von 50 € berechnet. Sofern das Zimmer aufgrund des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietbar ist, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt. Ein etwaiger Einsatz der Feuerwehr wird dem Gast zu 100 % in Rechnung gestellt.

§ 11 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Tagungszentrums bedarf der Zustimmung. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen pauschal erfasst und berechnet werden.

§ 12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

(1) Die Tagungsstätte haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Gastes in den Zimmern, Veranstaltungsräumen bzw. im Tagungshaus. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Tagungsstätte die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ausgenommen sind auch Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder Verletzung vertragstypischen Pflichten der Tagungsstätte beruhen.

(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Tagungszentrum abzustimmen.

(3) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen.

§ 13 Auftretende Mängel

Auftretende Störungen oder Mängel behebt die Tagungsstätte bei Erlangung der Kenntnis, oder auf Rüge des Gastes schnellstmöglich. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare dazu beizutragen, die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Tagungsstätte diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, Hannover vereinbart.

(2) Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Es gilt die deutsche Rechtsprechung.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dieser Mangel die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Kontakt

Hanns-Lilje-Haus - Hotel und Tagungszentrum
Knochenhauerstraße 33
30159 Hannover
Tel.: 0511-1241 698
Fax: 0511-1241 697