Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen als auch für die Vermietung von Tagungsräumen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. der Tagungsraum sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (wie Nutzung der Garage, Frühstück, Telefon) des Hotels bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

(2) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag und bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hanns-Lilje-Haus das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

§ 3 Umfang der Leistung

(1) Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

(2) Das Hanns-Lilje-Haus ist gegenüber seinen Gästen verpflichtet, bei Nichtbereitstellung eines Zimmers für gleichwertigen Ersatz - soweit zumutbar - auch außerhalb des Hauses Sorge zu tragen.

Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, werden hierdurch nicht berührt.

§ 4 Zahlungs- und Stornierungsbedingungen für Einzelreservierungen

(1) Die vereinbarten Zimmerpreise beinhalten grundsätzlich die jeweils gültige Mehrwertsteuer, Bedienungsgeld und alle Abgaben pro Nacht.

(2) Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer vom Hotel akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen. Ein Ausgleich der Hotel- und Gastronomierechnung durch Rechnungsversand ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Der Gast hat die kostenfreie Möglichkeit, gebuchte Hotelzimmer bis acht Tage vor dem Anreisetermin schriftlich zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung erhebt das Hanns-Lilje-Haus Ausfallkosten in Höhe von 60% des vertraglichen Zimmerpreises.

(4) Das Hanns-Lilje-Haus ist nach Treu und Glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Für die Zeit der Weitervermittlung entfallen alle Kosten.

§ 5 Zahlungs- und Stornierungsbedingungen für Gruppenreservierungen sowie

Tagungsbuchungen
(1) Reservierungsänderungen und Stornierungen müssen generell schriftlich (auch e-Mail) erfolgen. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.

(2) Bei der Buchung von mehr als fünf Gästezimmern sind folgende Stornierungsfristen zu beachten:

  1. Eine Reduzierung des Zimmerkontingents ist bis zu acht Wochen vor der Anreise kostenlos möglich.
  2. Spätere Stornierungen haben Ausfallkosten in Höhe von 16,- € pro Person pro Nacht zur Folge.

(3) Bei einer Tagungsbuchung sind folgende Stornierungsfristen zu beachten:

  1. Die vollständige Stornierung ist bis zwölf Wochen vor der Anreise kostenlos.
  2. Spätere Stornierungen haben Ausfallkosten in Höhe von 10,- € pro Person zur Folge.
  3. Eine Absage von Mahlzeiten ist bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos.

(4) Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

(5) Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(6) Das Hanns-Lilje-Haus ist nach Treu und Glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer und Tagungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Für die Zeit der Weitervermittlung entfallen alle Kosten.

§ 6 Weckaufträge; Postsendungen; Fundsachen

(1) Das Hanns-Lilje-Haus bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.

(2) Zu Händen der Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden ebenso mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hanns-Lilje-Haus übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgeld die Nachsendung derselben.

(3) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgestellt. Das Hanns-Lilje-Haus bewahrt zurückgelassene Gegenstände seiner Gäste sechs Monate auf, bevor es diese, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergibt.

§ 7 Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken

 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.

§ 8 Haftung des Gastes für Schäden

Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

§ 9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

 (1) Soweit das Hanns-Lilje-Haus für seine Gäste auf deren Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hanns-Lilje-Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hanns-Lilje-Hauses bedarf der Zustimmung. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen pauschal erfasst und berechnet werden.

(3) Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

(1) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hanns-Lilje-Haus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

(3) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen.
(4) Der Veranstalter haftet dem Hotel für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen.

§ 11 Hotelparkplatz

Auf den Hotelparkplätzen besteht für die dort abgestellten Fahrzeuge grundsätzlich keine Haftung sowie keine Überwachungspflicht des Hanns-Lilje-Hauses.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben Hannover vereinbart.

(2) Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Es gilt die deutsche Rechtsprechung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dieser Mangel die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

Kontakt

Hanns-Lilje-Haus - Hotel und Tagungszentrum
Knochenhauerstraße 33
30159 Hannover
Tel.: 0511-1241 698
Fax: 0511-1241 697